Hier mein Angebot
Drei Rauchmelder mit Fachgerechter Montage
90,- EURO inkl Mwst. Phon: 06722/710471
jeder weitere Melder 20,- EURO
(bei größeren Häusern mit mehreren Etagen Pflicht)
Brandtote sind Rauchtote
Fast alle Brandtoten fallen nicht den Flammen, sondern den giftigen Rauchgasen
zum Opfer, die während der Schwelbrandphase entstehen.
95% der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung
durch die geruchlosen Gase Kohlenmonoxid und Kohlendioxid - schon wenige Lungenfüllungen
Kohlenmonoxid sind tödlich. Rauchmelder retten Leben.
Heimrauchmelder warnen rechtzeitig vor der Gefahr, noch
bevor sich die tödlichen Rauchgaskonzentrationen gebildet haben.
Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im
Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen
Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können.
Jährliche Wartung,
kein Problem.
Wenn Sie möchten wird das von mir
übernommen.
Eintragen in die Datenbank, Kontrolle der Geräte, wechseln der Batterien.
Für den Festpreis von 35,- Euro. (für drei Melder)
Ausstellen eines Belegs, zum Nachweis für Vermieter.
Rauchmelder können Leben retten.
Auslöser für Brandkatastrophen sind oft Bagatellen:
Umgefallene Kerzen, glühende Zigarettenkippen im Mülleimer,
vergessene Herdplatten, defekte Elektrogeräte. Gerade in
der Weihnachtszeit ist im Umgang mit offenem Feuer Vorsicht geboten!
Einen zuverlässingen Schutz bieten Rauchmelder.
Die meisten Brandopfer ca. 70% - verunglücken nachts zwischen
23°°-7°° Uhr in den eigenen vier Wänden. Denn tagsüber
kann ein Feuer meist schnell entdeckt und gelöscht werden.
Nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer
im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase
zu bemerken.
Jahr für Jahr sterben in Deutschland bei Wohnungsbränden Hunderte
von Menschen.
Die meisten der Opfer sind Kinder.
Rund 200 Mädchen und Jungen verlieren so jedes Jahr
ihr Leben.
Todesursache ist in 95 Prozent aller Fälle giftiger Qualm.
Experten der Kinderschutzorganisation "Children´s Health" gehen davon
aus, dass rund die Hälfte der brandtoten Kinder noch am Leben sein könnte,
wenn in den Wohnungen Rauchmelder installiert werden.
Sie warnen bei Feuerausbruch rechtzeitig die Bewohner.
Sie gewinnen so wertvolle Zeit. Zeit, die über
Leben und Tod entscheidet.
Sie haben durchschnittlich nur 4 Minuten zur Flucht.
Eine Rauchvergiftung kann sogar bereits nach 2 Minuten tödlich sein.
In Ländern, in denen die Installation von Rauchmeldern in Wohnungen gesetzlich
vorgeschrieben ist,
sprechen die Erfolge allerdings eine klare Sprache. In den USA stieg
die Zahl der Haushalte mit Rauchmeldern auf 94 Prozent, in Großbritannien
auf 80 Prozent.
Die Zahl der Brandtoten sank in beiden Ländern beträchtlich.
Das richtige Prüfzeichen
Prüfzeichen finden Sie auf fast jedem Gerät.
Doch nicht alle Siegel garantieren, dass das Gerät auch wirklich zuverlässig
funktioniert.
Es nützt also nichts, wenn CE, GS oder gar der grüne Punkt auf
dem Gehäuse prangen.
Eine europaweite Prüfnorm für Brandmelder gibt es bislang nur
im Entwurf und ohne bindende Wirkung. Solange die Hersteller
aber noch nicht verpflichtet sind, ihrer Melder prüfen zu lassen, können
Sie das freiwillig tun.
Ein Prüfzeichen, das schon jetzt
für die strengen Bestimmungen der kommenden Norm
steht,
wird von der VdS vergeben, einer Tochter
des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Auch eine sichere Sache ist das Zeichen des British Standards Institute.
Brandmelder mit diesem Siegel entsprechen den Anforderungen des britischen
Norminstituts.
Schließlich sind die Lebensretter in Großbritannien
schon längst gesetzlich vorgeschrieben.

Rauchmelderpflicht in Hessen
Ab sofort ist auch im Bundesland Hessen der Einbau von Rauchwarnmeldern für
Neubauten vorgeschrieben,
bestehende Wohnungen haben eine Übergansfrist bis 31.12.2014.
Hier für Sie der aktuelle Gesetzestext:
„Gesetz zur Änderung der Hessischen Bauordnung (HBO) Vom Artikel
1 Die Hessische Bauordnung vom 18. Juni 2002 (GVBl. I S. 274) wird wie folgt
geändert: In § 13 wird als Abs. 5 angefügt: “(5) In Wohnungen müssen
Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen
führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder
müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch
frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten.”
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Wiesbaden, den 20. Juni 2005 Der Hessische Ministerpräsident
Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher
Nutzung.
Unter „Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung“ versteht die Richtlinie:
„Räume bzw. Raumgruppen in wohnungsähnlicher Struktur“. Dazu gehören
z.B. Arztpraxen, Kanzleien, Wohnungen, Wohnhäuser, Hotels, Pensionen
o.Ä. mit weniger als 12 Gastbetten, Containerräume, Freizeitunterkünfte
u.Ä., soziale Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen für die
keine bauaufsichtlichen Auflagen bestehen.
Hinweise für Vermieter,
in Bundesländern mit gesetzlicher Verpflichtung zur Installation von
Rauchmeldern.
Die Vermieter/Eigentümer haben neben der Pflicht zur Installation
auch dafür zu sorgen, dass die installierten Rauchmelder betriebsbereit
sind (Kontrolle einmal jährlich).
Sind die Rauchmelder im Brandfall nicht betriebsbereit, haftet der Vermieter,
es sei denn, er kann die jährliche Prüfung nachweisen. Um die
Verantwortung für die Betriebsbereitschaft an den Mieter weiter
zu geben, bedarf es einer Änderung bzw. Ergänzung des Mietvertrages.
In diesem Fall kann sich
der Mieter verpflichten, die Verantwortung für die Betriebsbereitschaft
des Rauchmelders zu übernehmen.
Der Vermieter hat aber weiterhin eine Aufsichtspflicht!