Hier mein Angebot

Drei Rauchmelder mit Fachgerechter Montage

90,- EURO inkl Mwst.      Phon: 06722/710471

jeder weitere Melder 20,- EURO
(bei größeren Häusern mit mehreren Etagen Pflicht)

Rauchmelder in privaten Haushalten

Nachdem bereits in Rheinland-Pfalz und dem Saarland Rauchmelder in Neubauten (seit 20. Juni 2005) vorgeschrieben sind, wurde in Hessen ebenfalls die Bauordnung geändert.
Auch bestehende Wohnungen müssen bis 2014 mit Rauchmeldern nachgerüstet werden!

 

Brandtote sind Rauchtote

Fast alle Brandtoten fallen nicht den Flammen, sondern den giftigen Rauchgasen zum Opfer, die während der Schwelbrandphase entstehen.
95% der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung durch die geruchlosen Gase Kohlenmonoxid und Kohlendioxid - schon wenige Lungenfüllungen Kohlenmonoxid sind tödlich.
Rauchmelder retten Leben.
Heimrauchmelder warnen rechtzeitig vor der Gefahr, noch bevor sich die tödlichen Rauchgaskonzentrationen gebildet haben.
Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können.

Rauchmelder

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Brandtote

Gesetz

Vermieter

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Warum warten bis das Gesetz in Kraft tritt.

Hier geht es um Ihr Leben.
Fast alle Brandopfer fallen nicht den Flammen, sondern den giftigen Rauchgasen zum Opfer, die während der Schwelbrandphase entstehen. 95% der Brandopfer sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung durch die geruchlosen Gase Kohlenmonoxid und Kohlendioxid -
schon wenige Lungenfüllungen Kohlenmonoxid sind tödlich.

Jährliche Wartung, kein Problem.
Wenn Sie möchten wird das von mir übernommen.
Eintragen in die Datenbank, Kontrolle der Geräte, wechseln der Batterien.
Für den Festpreis von 35,- Euro. (für drei Melder)
Ausstellen eines Belegs, zum Nachweis für Vermieter.

 

Rauchmelder können Leben retten.

Auslöser für Brandkatastrophen sind oft Bagatellen:
Umgefallene Kerzen, glühende Zigarettenkippen im Mülleimer, vergessene Herdplatten, defekte Elektrogeräte. Gerade in der Weihnachtszeit ist im Umgang mit offenem Feuer Vorsicht geboten!
Einen zuverlässingen Schutz bieten Rauchmelder.

Die meisten Brandopfer ca. 70% - verunglücken nachts zwischen 23°°-7°° Uhr in den eigenen vier Wänden. Denn tagsüber kann ein Feuer meist schnell entdeckt und gelöscht werden.
Nachts
dagegen schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken.
Jahr für Jahr sterben in Deutschland bei Wohnungsbränden Hunderte von Menschen.
Die meisten der Opfer sind Kinder.
Rund 200 Mädchen und Jungen verlieren so jedes Jahr ihr Leben.
Todesursache ist in 95 Prozent aller Fälle giftiger Qualm.

Experten der Kinderschutzorganisation "Children´s Health" gehen davon aus, dass rund die Hälfte der brandtoten Kinder noch am Leben sein könnte, wenn in den Wohnungen Rauchmelder installiert werden.
Sie warnen bei Feuerausbruch rechtzeitig die Bewohner.
Sie gewinnen so wertvolle Zeit.  Zeit, die über Leben und Tod entscheidet.
Sie haben durchschnittlich nur 4 Minuten zur Flucht.
Eine Rauchvergiftung kann sogar bereits nach 2 Minuten tödlich sein.

In Ländern, in denen die Installation von Rauchmeldern in Wohnungen gesetzlich vorgeschrieben ist,
sprechen die Erfolge allerdings eine klare Sprache. In den USA stieg die Zahl der Haushalte mit Rauchmeldern auf 94 Prozent, in Großbritannien auf 80 Prozent.
Die Zahl der Brandtoten sank in beiden Ländern beträchtlich.


Das richtige Prüfzeichen

Prüfzeichen finden Sie auf fast jedem Gerät.
Doch nicht alle Siegel garantieren, dass das Gerät auch wirklich zuverlässig funktioniert.
Es nützt also nichts, wenn CE, GS oder gar der grüne Punkt auf dem Gehäuse prangen.
Eine europaweite Prüfnorm für Brandmelder gibt es bislang nur im Entwurf und ohne bindende Wirkung. Solange die Hersteller aber noch nicht verpflichtet sind, ihrer Melder prüfen zu lassen, können Sie das freiwillig tun.
Ein Prüfzeichen, das schon jetzt für die strengen Bestimmungen der kommenden Norm steht,
wird von der VdS vergeben, einer Tochter des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Auch eine sichere Sache ist das Zeichen des British Standards Institute. Brandmelder mit diesem Siegel entsprechen den Anforderungen des britischen Norminstituts.
Schließlich sind die Lebensretter in Großbritannien schon längst gesetzlich vorgeschrieben.

Andere Länder, weniger Opfer.

Im sonst so sicherheitsbewussten Deutschland sind Rauchmelder gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Ganz anders dagegen in den USA:
Mindestens 93% der Haushalte sind hier mit Rauchmeldern ausgestattet, wodurch die Anzahl der Brandtoten um bis zu 40% gesunken ist.
Hintergrund ist eine gesetzliche Regelung, nach der mindestens ein Rauchmelder in jeder Wohnung installiert sein muss. Ebenfalls ganz im Gegensatz zur Verbreitung in Deutschland - nur 7%! - ist auch in Großbritannien oder Schweden der überwiegende Teil der Haushalte mit Rauchmeldern ausgerüstet, die auch hier für eine deutliche Verringerung der Brandtoten sorgen.

Rauchmelderpflicht in Hessen


Ab sofort ist auch im Bundesland Hessen der Einbau von Rauchwarnmeldern für Neubauten vorgeschrieben,
bestehende Wohnungen haben eine Übergansfrist bis 31.12.2014.

Hier für Sie der aktuelle Gesetzestext:

„Gesetz zur Änderung der Hessischen Bauordnung (HBO) Vom Artikel 1 Die Hessische Bauordnung vom 18. Juni 2002 (GVBl. I S. 274) wird wie folgt geändert: In § 13 wird als Abs. 5 angefügt: “(5) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten.”
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Wiesbaden, den 20. Juni 2005 Der Hessische Ministerpräsident

Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung.
Unter „Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung“ versteht die Richtlinie:
„Räume bzw. Raumgruppen in wohnungsähnlicher Struktur“. Dazu gehören z.B. Arztpraxen, Kanzleien, Wohnungen, Wohnhäuser, Hotels, Pensionen o.Ä. mit weniger als 12 Gastbetten, Containerräume, Freizeitunterkünfte u.Ä., soziale Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen für die keine bauaufsichtlichen Auflagen bestehen.

 

Hinweise für Vermieter,


in Bundesländern mit gesetzlicher Verpflichtung zur Installation von Rauchmeldern.


Die Vermieter/Eigentümer haben neben der Pflicht zur Installation auch dafür zu sorgen, dass die installierten Rauchmelder betriebsbereit sind (Kontrolle einmal jährlich).
Sind die Rauchmelder im Brandfall nicht betriebsbereit, haftet der Vermieter, es sei denn, er kann die jährliche Prüfung nachweisen. Um die Verantwortung für die Betriebsbereitschaft an den Mieter weiter zu geben, bedarf es einer Änderung bzw. Ergänzung des Mietvertrages. In diesem Fall kann sich
der Mieter verpflichten, die Verantwortung für die Betriebsbereitschaft des Rauchmelders zu übernehmen.
Der Vermieter hat aber weiterhin eine Aufsichtspflicht!

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